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Verfahren
Ist Zahnersatz erforderlich, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen gebührenfreien Heil- und Kostenplan, den Sie Ihrer BKK vor Behandlungsbeginn vorlegen. Sie erhalten dann eine konkrete Aussage über den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil. Den Zuschuss rechnet der Zahnarzt direkt mit uns ab. Wir empfehlen, die Gesamtrechnung aber noch einmal von uns prüfen zu lassen.
Achten Sie bitte darauf:
Der Zahnarzt ist erst nach Abschluss der Behandlung (Prothese, Kronen, Brücken, Suprakonstruktionen) berechtigt, den Festzuschuss mit uns abzurechnen und Ihnen den Eigenanteil in Rechnung zu stellen. Teilabrechnungen sind aber möglich.
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