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Das zahlt Ihre BKK


 

Regelversorgung

Eines vorneweg: Die Höhe der Leistungen zum Zahnersatz ist in der GKV überall gleich; der Eigenanteil ist jedoch abhängig von der Art der prothetischen Versorgung. Wird eine Regelversorgung durchgeführt, wird die BKK Ihnen im Normalfall den bisherigen Leistungsumfang zur Verfügung stellen.

 

Für die zahnmedizinischen Befunde sind Festzuschüsse gebildet worden, an denen die BKK ihre finanzielle Beteiligung ausrichtet. Für diese Standardversorgung (z. B. Metallkrone für den hinteren Backenzahn oder Brücke bei einer kleineren Lücke) kann mit einer Kostenübernahme gerechnet werden, die in etwa dem bisherigen 50-prozentigen Zuschuss entspricht.

 

Gleichartige Versorgung

Wird eine gleichartige, also höherwertige Versorgung gewünscht, müssen alle anfallenden Zusatzkosten, die über den Festzuschuss bei der Regelversorgung hinausgehen, aus eigener Tasche getragen werden.

 

Solche ästhetisch-kosmetischen Komfortlösungen haben aber auch eine andere Abrechnungsgrundlage zur Folge. Der Zahnarzt ist dann berechtigt, bei Teilen der Gesamtrechnung seine Gebühren nach "privatem Leistungsverzeichnis" (nach GOZ und BEB) anzusetzen. Und die liegen in der Regel deutlich über den mit den Krankenkassen vertraglich festgelegten Beträgen (nach Bema und BEL II-2004), obwohl es keine qualitativen Unterschiede bei den zahntechnischen Leistungen für GKV- und Privatversicherte gibt. Erheblich kostenintensivere Eigenbelastungen können auf diese Weise durch Honorarfreiräume außervertraglicher Leistungen entstehen.

 

Andersartige Versorgung

Ähnlich ist es bei andersartigen Versorgungsformen. Hier werden die Gebühren generell nach den Verzeichnissen GOZ und BEB angesetzt und im Rahmen der Kostenerstattung mit dem Versicherten abgerechnet. Die Erstattung durch die BKK ist auf den jeweiligen befundbezogenen Festzuschuss begrenzt.

 

Tipp:

  • Es ist also sinnvoll, vor der Unterschrift auf einem "Privatvertrag" Kontakt mit der BKK aufzunehmen.
  • Gegebenenfalls ist es ratsam, eine medizinische Zweitmeinung oder ein Alternativangebot einzuholen.
  • Außerdem bestehen neben den so genannten „konventionellen“ Versorgungsarten auch Alternativen, die eine die Zahnsubstanz schonende Variante bedeuten, da hierbei die bei einer Brücke normalerweise notwendige Beschleifung der „Pfeilerzähne“ entfällt. Diese Versorgungsform nennt man Adhäsivbrücken (z. B. Marylandbrücke, Bavaria-Brücke). Diese Versorgungen sind oftmals auch noch kostengünstiger als andere Formen des Zahnersatzes.

 

Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt und lassen Sie sich über kostengünstigere bzw. zahnschonendere Alternativen aufklären.


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