Wer kann teilnehmen?
So einfach bekommen Sie Ihre Prämie
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Wer kann am Bonusprogramm teilnehmen - Was müssen Sie machen?
Teilnehmen können:
- alle Mitglieder der Shell BKK/LIFE
- sowie Ihre mitversicherten Familienangehörigen
sofern Sie gesundheitsbewusst leben und folgende Voraussetzungen erfüllt haben:
1. Basisaktivitäten
Basisaktivitäten für Frauen und Männer
(Kinder ab 15 Jahren gelten als Erwachsene)
- Gesundheitsuntersuchung („Check-up“): ab 35 Jahre alle zwei Jahre
- Krebsfrüherkennung: jährlich für Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahre
- Vollständiger Impfschutz
- Teilnahme an mindestens 3 der unten genannten Wahlaktivitäten
Sollten Sie das erforderliche Alter noch nicht erreicht haben, gelten die entsprechenden Basisaktivitäten als erfüllt.
Basisaktivitäten für Kinder (bis 14 Jahre)
Untersuchungen U1 bis U9 und J1
2. Wahlaktivitäten
a.) Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs einmal jährlich
b.) Regelmäßiger Sport
c.) Normalgewicht (Body-Maß-Index liegt zwischen 18 und 27)
d.) Jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt (bis 18 Jahre einmal halbjährlich)
e.) Familienbonus*
Die Erfüllung der Aktivitäten wird vom Arzt bzw. dem Anbieter der Leistung auf der Bonuskarte quittiert.
Wie hoch ist die Geldprämie?
- 100 € - wenn Sie alle 3 Basisaktivitäten sowie 3 Wahlaktivitäten erfüllt haben.
- 125 € - wenn Sie alle 3 Basisaktivitäten sowie 4 Wahlaktivitäten erfüllt haben.
- 150 € - wenn Sie alle 3 Basisaktivitäten sowie 5 Wahlaktivitäten erfüllt haben.
Sie erhalten dafür, dass Sie alle Basisaktivitäten sowie drei der vier Wahlaktivitäten a.) bis d.) erfüllt haben, eine einmalige Beitragsermäßigung von 100 € für das zurückliegende Kalenderjahr, wenn die Voraussetzungen durch Vorlage der Bonuskarte bis zum 31.03. des Folgejahres vollständig nachgewiesen werden.
Mit jeder weiteren Wahlaktivität, an der Sie als Mitglied teilnehmen, erhöht sich Ihr Bonus um jeweils 25 €.
Wichtig:
Für den Fall, dass Sie mitversicherte Familienangehörige (Ehegatten und Kinder) bzw. Lebenspartner** haben, müssen diese ebenfalls alle Basisaktivitäten erfüllen.
* Alle mitversicherten Familienangehörigen des Mitglieds, mit Ausnahme der Kinder, haben neben den Basisaktivitäten
mindestens drei der vier Wahlaktivitäten a.) bis d.) erfüllt.
** Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG
Stand Janunar 2011



