.
Arzneimittel - für Kinder kostenfrei
Die Shell BKK/LIFE übernimmt die Kosten für alle apotheken- und verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel, die Ihnen Ihr Vertragsarzt verordnet hat. Dabei sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den hier sonst üblichen Zuzahlungen befreit.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente müssen im Allgemeinen selbst bezahlt werden.
In folgenden Ausnahmefällen übernimmt die Shell BKK/LIFE die Kosten von ärztlich verordneten, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln:
- für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und
- bei schwerwiegenden Erkrankungen.
.




