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Vorsorgeleistungen in Kurorten


 

Ihre Gesundheit ist geschwächt und Sie möchten etwas dagegen tun? Sie leiden bereits an einer Erkrankung und möchten verhindern, dass sich diese verschlimmert? Dann kann für Sie eine ambulante Vorsorgeleistung in einem Kurort geeignet sein.

 


 

Wann können Sie eine ambulante Vorsorgeleistung durchführen?

Die Leistung erhalten Sie, wenn eine Behandlung in Ihrem Wohnort nicht ausreichend oder beispielsweise wegen fehlender Angebote nicht möglich ist. Dies prüft Ihr/e behandelnder Arzt/Ärztin sowie die Beratungsärzte/innen der BKK für Sie. Einen Antrag erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer persönlichen Ansprechpartner/ in der Shell BKK/LIFE.

 


 

Was leistet die Shell BKK/LIFE?

Die Shell BKK/LIFE übernimmt für Sie die Kosten des Kurarztes. Hierfür erhalten Sie von uns einen Kurarztschein. Für die kurärztliche Behandlung entstehen Ihnen so keine Kosten.

Der Kurzarzt verordnet Ihnen die notwendigen Kurmittel (zum Beispiel Bäder und Massagen). Die Kosten der Kurmittel übernimmt die Shell BKK/LIFE. Sie zahlen lediglich 10,- € je Verordnung sowie 10% der Kosten.

 

"On top" zahlt die Shell BKK/LIFE Ihnen für Ihre Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe, Fahrkosten usw. den höchstmöglichen Zuschuss von 13,- € pro Tag. Dies gilt für längstens 21 Kalendertage.

 


 

Wo können Sie die Leistung durchführen?

Sie haben die Möglichkeit, eine ambulante Vorsorgeleistung in jedem deutschen Kurort durchzuführen. Darüber hinaus übernimmt die Shell BKK/LIFE auch in vielen europäischen Nachbarländern die Kosten einer Vorsorgeleistung. Voraussetzung ist, dass das Krankenversicherungssystem des jeweiligen Landes eine solche Leistung vorsieht. Bitte sprechen Sie uns vor Beginn der Leistung an, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Gern hilft Ihnen Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in bei der Wahl eines geeigneten Kurortes abgestimmt auf Ihre inviduellen gesundheitlichen Beschwerden.

 


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