Studenten - Infos zur Krankenversicherung
Wie bin ich versichert?
Mit Beginn Ihres Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule sind Sie umfassend kranken- und pflegeversichert.
Sie sind entweder über Ihre Eltern kostenfrei familienversichert oder zu einem günstigen Beitrag selbst Mitglied.
Sofern einer Ihrer Elternteile Mitglied bei uns ist, können Sie grundsätzlich bei uns bis zu Ihrem 25. Geburtstag kostenfrei kranken- und pflegeversichert sein. Dieser Versicherungsschutz verlängert sich gegebenenfalls um die gesetzlich zu leistende Wehr- oder Zivildienstzeit.
Wann werde ich selbst Mitglied?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich, und zwar wenn
- Ihre Eltern privat versichert sind,
- Sie die Altersgrenze (25 Jahre) überschritten haben und/oder
- Sie über ein regelmäßiges Einkommen über 385,00 Euro - gilt für 2013 - (bei sogenannten Mini-Jobs 450,00 Euro) verfügen
Wie hoch sind die Beiträge?
Der Beitrag zur Krankenversicherung der Studenten ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich.
Ab dem 1. Januar 2013 beträgt der monatliche Beitrag
- zur Krankenversicherung 64,77 Euro
- zur Pflegeversicherung 12,24 Euro bzw. 13,73 Euro
Das Gesetz sieht eine Zahlung im Voraus für das gesamte Semester vor. Wenn Sie uns jedoch eine Einzugsermächtigung erteilen, buchen wir die Beiträge monatlich von Ihrem Konto ab.
Sofern Sie BaföG beziehen, erhalten Sie vom Amt für Ausbildungsförderung einen monatlichen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie lange bin ich als Student kranken- und pflegeversichert?
Die kostengünstige Versicherung als Student besteht maximal bis zum Ablauf des 14. Fachsemesters oder – je nach dem, was früher eintritt – bis zum Ende des Semesters, in dem Sie 30 Jahre alt werden.
Eine Verlängerung der studentischen Versicherung ist möglich, wenn die Art der Ausbildung, familäre oder persönliche Gründe dies erfordern.
Beschäftigung während des Studiums
Viele Studenten arbeiten neben dem Studium, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Diese Nebenbeschäftigungen sind in der Regel versicherungsfrei und damit auch beitragsfrei in der Kranken- ,Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Beschäftigung
- nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird
- nur in den Semesterferien ausgeübt wird
- in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt wird und nur in den Semesterferien auf mehr als 20 Stunden ausgedehnt wird
- auf maximal zwei Monate bzw. 60 Kalendertage im Voraus befristet ist
Die Höhe des Verdienstes ist dabei ohne Bedeutung. Sind Sie jedoch zzt. familienversichert, sind bestimmte Einkommengrenzen zu beachten.
In der Rentenversicherung sind Sie als Student in einer Beschäftigung beitragspflichtig, wenn Sie diese während der Dauer Ihres Studiums ausüben. Die fälligen Beiträge zahlen Sie aber nicht alleine.
Der Beitrag beträgt 18,9% Ihres Gehaltes. Bei einem Einkommen über 850,00 Euro tragen Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Beträgt Ihr Arbeitsentgelt über 450,00 Euro bis 850,00 Euro wird Ihr Beitragsanteil nach einer besonderen Formel ermittelt.
Rentenversicherungsfrei sind
- Beschäftigungen, die nur kurzfristig ausgeübt werden, d.h. von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet sind.
- Beschäftigungen die geringfügig entlohnt werden („Mini-Job“), d.h. das regelmäßige Entgelt beträgt nicht mehr als 450,00 Euro.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.






